Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e. V.
Fachwissen Produktsicherheitsverordnung GPSR
pro-K Fachgruppe
Lager und Transportsysteme

Leitfaden Produktsicherheitsverordnung GPSR - Hinweise für Hersteller von Transportmittel und Lagerbehälter

Stand: April 2026

Die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) (Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988) führt zu weitreichenden Veränderungen im Produktsicherheitsrecht. Sie richtet sich an Händler, Hersteller und Importeure und soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere Informationspflichten und die Risikobewertung; sie gilt für Ver­braucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind – ohne Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften.

Die GPSR ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, auch bekannt als Allgemeine Produktsicherheits­richtlinie, und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); sie gilt seit dem 13. Dezember 2024.

Auch Lager- und Transportsysteme, insbesondere Transportverpackungen, Paletten und Kisten, fallen unter die GPSR, wenn sie zum Transport und zur Lagerung von Gütern eingesetzt werden, die letztlich an Verbraucher gelangen. Erfasst werden auch Produkte, die nicht für Verbraucher bestimmt sind, aber von diesen verwendet werden können, wie z.B. Werkzeuge oder Ver­packungen.