Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e. V.
Fachwissen Einführung der Verordnung EU 10/2011 vom 14. Januar 2011
pro-K Fachgruppe
Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt, Melamine-Quality

Information Einführung der Verordnung (EU) 10/2011 vom 14. Januar 2011

Stand: September 2011

Hintergrund

Mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, auch Plastics Implementation Measure (PIM) genannt, wurde ein grundlegend neues Kapitel zur Regelung der Anforderungen an Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt in Europa geöffnet.
Bislang waren in Europa die Regelungen über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen in einer Vielzahl von Richtlinien und Vorschriften definiert.
Die Zielsetzung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 ist es daher die unterschiedlichen Regelungen für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt in der Europäischen Union (EU) zu konsolidieren und zu harmonisieren. Gleichzeitig wurden die bisherigen Regelungen inhaltlich und strukturell überarbeitet. Diese basieren auf neuen Analysemethoden sowie Ergebnissen fortlaufender Untersuchungen. Darüber hinaus wurden veraltete und redundante Teile gestrichen.
Zunächst bleiben auch in der neuen Verordnung (EU) Nr. 10/2011 im Wesentlichen das Konzept der bekannten Kunststoffrichtlinie 2002/72/EWG, die Zulassungspflicht, spezifischer Migrationsgrenzwert (SML), Gesamtmigrationsgrenzwert (GML) sowie die Konformitätserklärung erhalten.


Inhaltsverzeichnis

1. Hintergrund
2. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
3. Geltungsbereich
4. Inkrafttreten, Geltung und Übergangsfristen
5. Maßnahmenplan zur Umsetzung vom PIM
6. Ergänzende Hinweise

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