pro-K veröffentlicht Leitfaden zur Konformitätserklärung gemäß EU-Verordnung 10/2011
Frankfurt am Main, 29. November 2011. Die im Januar in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 10/2011 regelt die Anforderungen an Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt neu. Davon betroffen ist auch die Konformitätserklärung, die bereits seit April 2009 jedem Kunststoff-Bedarfsgegenstand beiliegen muß, der für den Lebensmittelkontakt bestimmt ist. Der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. unterstützt nun mit einem neuen Leitfaden die Hersteller von Kunststoff-Mehrwegbedarfsgegenständen beim korrekten Erstellen der neuen Konformitätserklärung. Der pro-K Leitfaden kann unter www.pro-kunststoff.de im Bereich „techn. Datenblätter“ heruntergeladen werden.
Kurz und übersichtlich beschreibt pro-K in seinem Leitfaden den Zweck sowie die wesentlichen Merkmale der Konformitätserklärung. Zusätzlich stellt er eine Muster-Erklärung zur Verfügung, die den neuen Anforderungen der Verordnung 10/2011 entspricht.
Der speziell auf die Konformitätserklärung zugeschnittene Leitfaden ist ein weiterer Baustein des Informationspakets, anhand dessen der pro-K über die Verordnung 10/2011 informiert. Bereits im September 2011 hatte der Verband ein Merkblatt veröffentlicht, das im Allgemeinen die wichtigsten Neuerungen und Übergangsfristen zusammenfasst.
Pressekontakt
pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
Kristin Brunner
Telefon +49 69 2 71 05-25, Fax +49 69 23 98 37
E-Mail: kristin.brunner@pro-kunststoff.de
Internet www.pro-kunststoff.de


